Hallo zusammen,
ein Thema was mir die Tage so durch den Kopf gegangen ist:
Wie ist ein Helfer versicherungstechnisch einzuordnen ?
- Wenn er mir hilft bin ich als Betrieber verantwortlich das dieser angemeldet ist
- Hilft der Besitzer ist dieser selber für sich verantwortlich - oder ?
Was ist aber wenn er vom Kunden gestellt wird , also nicht der Besitzer des Holzes ist - wie sieht es denn da aus, wer ist hier in der Verantwortung?
Helfer beim Sägen
Helfer beim Sägen
Dieter
-
- Beiträge: 78
- Registriert: 30. Dez 2017, 22:18
- Säge: LT15
Re: Helfer beim Sägen
Soweit mir bekannt:
Es ist stets Derjenige in Verantwortung zu ziehen, in dessen Auftrag der Helfer arbeitet und wer dem Helfer Arbeitsanweisungen erteilt.
Auch der "Helfer" kann (ev. in der Funktion als Auftragnehmer seitens eines Fremdzulieferers) als Auftraggeber fungieren, d.h. dem selbständigen Sägewerksbetreiber Anweisungen erteilen.
Der Sägewerksbetreiber ist dann in nur für eine ordnungsgemäße Bedienung der Sägevorrichtung verantwortlich.
Ich würde im Vorfeld die Sachlage schriftlich festhalten. Beim Fremdauftrag eine Auftragsbestätigung unterschreiben lassen.
Gruß
Teufelsmoor
Es ist stets Derjenige in Verantwortung zu ziehen, in dessen Auftrag der Helfer arbeitet und wer dem Helfer Arbeitsanweisungen erteilt.
Auch der "Helfer" kann (ev. in der Funktion als Auftragnehmer seitens eines Fremdzulieferers) als Auftraggeber fungieren, d.h. dem selbständigen Sägewerksbetreiber Anweisungen erteilen.
Der Sägewerksbetreiber ist dann in nur für eine ordnungsgemäße Bedienung der Sägevorrichtung verantwortlich.
Ich würde im Vorfeld die Sachlage schriftlich festhalten. Beim Fremdauftrag eine Auftragsbestätigung unterschreiben lassen.
Gruß
Teufelsmoor
Re: Helfer beim Sägen
Hier sehe ich schon ein Problem, denn ein Helfer hilft im Auftrag des Holzbesitzers bekommt aber Arbeitsanweisungen vom Sägewerksbesitzer. Oder sehe ich hierbei etwas falsch?teufelsmoor hat geschrieben: ↑9. Mai 2019, 20:13 ...
Es ist stets Derjenige in Verantwortung zu ziehen, in dessen Auftrag der Helfer arbeitet und wer dem Helfer Arbeitsanweisungen erteilt.
...
Dieter
-
- Beiträge: 78
- Registriert: 30. Dez 2017, 22:18
- Säge: LT15
Re: Helfer beim Sägen
Ich habe den "Helfer" bewusst in Anführungszeichen gesetzt. Es kann eine Person dem Sägewerksbediener (Sägewerkseigner) ohne Weiteres Anweisungen in Richtung Schnittaufteilung, Arbeitsablauf erteilen und zusätzlich in eigener Regie Hilfeleistungen einbringen wenn es zum Beispiel die Zuführung, die Abnahme und Lagerung des Sägegutes betrifft.
Dann liegt die Auftragsvergabe und Anweisungshoheit bei dem Helfer.
Das Ganze muss nur vorher, also vor dem Arbeitsbeginn geregelt sein; die Aufgaben klar aufgeschlüsselt.
Dann liegt die Auftragsvergabe und Anweisungshoheit bei dem Helfer.
Das Ganze muss nur vorher, also vor dem Arbeitsbeginn geregelt sein; die Aufgaben klar aufgeschlüsselt.
Re: Helfer beim Sägen
Hallo,
nach meinem wissen, muss man als Vollerwerbs Säger über die Berufsgenossenschaft versichert sein, wie auch die fest angestellten Helfer.
Als Nebenerwerbs oder Hobby Säger, kann mann sich davon befreien lassen, da man anderweitig selbst Unfallversichert ist.
Wie das aber aber mit Sporatischen Helfern ist, die einem helfen müsste man bei der BG erfragen.
MfG Schwab
nach meinem wissen, muss man als Vollerwerbs Säger über die Berufsgenossenschaft versichert sein, wie auch die fest angestellten Helfer.
Als Nebenerwerbs oder Hobby Säger, kann mann sich davon befreien lassen, da man anderweitig selbst Unfallversichert ist.
Wie das aber aber mit Sporatischen Helfern ist, die einem helfen müsste man bei der BG erfragen.
MfG Schwab